Rechtsgrundlagen
Das Landeskirchenarchiv hat die Aufgabe der Aufbewahrung und Sicherung sowie Nutzbarmachung von kirchlichem Archivgut.
Grundlage hierfür ist das Archivgesetz. Das am 18.November 2006 von der Landessynode beschlossene Kirchengesetz zur Vereinheitlichung des Archivrechts in der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland bezieht sich auf das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche der Union zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut vom 06.Mai 2000 und ist seit 01. Januar 2007 in Kraft.
Gesetze und Verordnungen von A bis Z
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 09.00 – 16.00 Uhr
Anmeldung erforderlich:- 03691 - 65 804 70 oder über:
- archiv.eisenach@ekmd.de
Aktuelles
- Lesesaal-Schließung
- Einweihung Archivanbau
- Neue Findhilfsmittel
- Archivkurs Engelsbach Mai 2020 fällt aus
- Archivpflegertreffen der EKM in Nordhausen
Losung & Lehrtext
23.01.2021 | |
So spricht der HERR: Es soll meine Freude sein, ihnen Gutes zu tun. | Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. |
Jeremia 32,41 | Lukas 19,10 |
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Weitere Informationen finden sie hier. Herrnhuter Losungen