Hinweise für Familienforscher:

Voraussetzung für die Benutzung genealogischer Unterlagen in unserem Archiv ist neben allen anderen Bedingungen vor allem die Fähigkeit, die alte deutsche Schreibschrift selbständig lesen zu können! Auch Kenntnisse über Krankheitsbezeichnungen oder ältere Namens-Schreibweisen sowie Ortsnamen usw. können sehr hilfreich sein.
Das Archivpersonal kann nur in Ausnahmefällen kleinere Lesehilfen geben.

Bitte bedenken Sie, dass die Kirchenbücher nach Einführung der Standesämter (um 1875) nicht mehr als alleinige Quelle für Personenstandsnachweise nach 1875 gelten! Sie sollten deshalb bei Recherchen ab diesem Zeitraum auch die zuständigen Standesämter befragen.

Bei Auskunftsersuchen an Pfarrämter oder Kirchgemeinden gilt folgendes:
Die Kirchenbuchordnung schreibt vor, dass Kirchenbuchoriginale, die bereits sicherungsverfilmt sind, aus konservatorischen Gründen für die allgemeine Benutzung durch Dritte grundsätzlich nicht mehr vorgelegt werden.

Das Landeskirchenarchiv ist bestrebt, die zentrale Auskunftstätigkeit zu genealogischen Zwecken sowie die Benutzung von Kirchenbucheinträgen bei verfilmten Kirchenbüchern auf den eigenen Lesesaal zu konzentrieren.

Eine detaillierte Kirchenbuchliste (pdf-Format) gibt Auskunft über alle bisher verfilmten und in unserem Archiv einsehbaren Kirchenbücher für den Bereich der Thüringer Landeskirche. Digitalisate der verfilmten Kirchenbücher können Sie im Kirchenbuchportal Archion einsehen.

Schriftliche Anfragen zu privaten Zwecken (Familienforschung), welche umfangreiche Recherchen erfordern, können aus arbeitsorganisatorischen Gründen leider z.Zt. nicht bearbeitet werden, wir bitten vielmals um Verständnis dafür! Auf Anfrage erhalten Sie jedoch gern von uns eine Liste von Berufsgenealogen.
Wissenschaftlich-genealogische Anfragen bzw. Amtshilfe-Ersuchen können nach wie vor eingereicht werden.

Fotographien mit eigenem Gerät, z.B. Kamera oder Mobiltelefon sind bei der Benutzung von Mikrofilmen möglich (vgl. dazu unseren Gebührenkatalog, siehe unten). Handscanner und Blitzlicht sind nicht gestattet. Weiterhin müssen bei Fotographien die Bestimmungen des Personendatenschutzes eingehalten werden.