Das Landeskirchenarchiv hat die Aufgabe der Aufbewahrung und Sicherung sowie Nutzbarmachung von kirchlichem Archivgut.

Grundlage hierfür ist das Archivgesetz. Das am 18.November 2006 von der Landessynode beschlossene Kirchengesetz zur Vereinheitlichung des Archivrechts in der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland bezieht sich auf das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche der Union zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut vom 06.Mai 2000 und ist seit 01. Januar 2007 in Kraft.