Rechtsgrundlagen

Das Landeskirchenarchiv hat die Aufgabe der Aufbewahrung und Sicherung sowie Nutzbarmachung von kirchlichem Archivgut.

Grundlage hierfür ist das Archivgesetz. Das am 18.November 2006 von der Landessynode beschlossene Kirchengesetz zur Vereinheitlichung des Archivrechts in der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland bezieht sich auf das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche der Union zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut vom 06.Mai 2000 und ist seit 01. Januar 2007 in Kraft.


Gesetze und Verordnungen von A bis Z



 

Öffnungszeiten

Mo. – Do.: 09.00 – 16.00 Uhr

Anmeldung erforderlich:

 

Aktuelles

 

Losung & Lehrtext

25.03.2023
Ein Geduldiger ist besser als ein Starker und wer sich selbst beherrscht, besser als einer, der Städte einnimmt. Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen.
Sprüche 16,32 Matthäus 5,9

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Weitere Informationen finden sie hier. Herrnhuter Losungen